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Allgemeine Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen

justSelling GmbH, Am Lippeglacis 2, 46483 Wesel, Deutschland. Stand: 29. Oktober 2026, Version 1.0. Ersetzt die Fassung vom Januar 2016.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für Einrichtungs-, Beratungs-, Schulungs-, Konzeptions- und Entwicklungsleistungen der justSelling GmbH („justSelling“), etwa die Einrichtung von Konfiguratoren, Anpassungen an Shopsystemen oder individuelle Erweiterungen.
  2. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Die Nutzung des Dienstes configento.app regeln die Nutzungsbedingungen configento.app.
  4. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn justSelling ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss und Rangfolge

  1. Angebote von justSelling sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform oder durch Auftragsbestätigung von justSelling zustande.
  2. Bei Widersprüchen gilt diese Rangfolge: Auftragsbestätigung, Angebot, Leistungsbeschreibung oder Pflichtenheft, diese Bedingungen, gesetzliche Vorschriften.
  3. Ob ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag vorliegt, ergibt sich aus dem Angebot. Schuldet justSelling einen bestimmten Erfolg (z. B. einen fertig eingerichteten Konfigurator nach Pflichtenheft), gelten die Regeln zum Werkvertrag. Rechnet justSelling nach Aufwand ab, ohne einen Erfolg zu schulden (z. B. Beratung, Schulung, Support-Kontingente), gelten die Regeln zum Dienstvertrag.

§ 3 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt rechtzeitig alle nötigen Informationen, Inhalte (Produktdaten, Preise, Bilder, Texte) und Zugänge zu seinen Systemen bereit und benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
  2. Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Inhalte, insbesondere der Preise und Regeln, verantwortlich.
  3. Der Kunde sichert seine Systeme (z. B. seinen Shop) vor Arbeiten von justSelling.
  4. Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde nicht mitwirkt, verschieben sich Termine angemessen. Den Mehraufwand kann justSelling nach Aufwand berechnen.

§ 4 Termine und Änderungen

  1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
  2. Änderungswünsche des Kunden setzt justSelling um, soweit zumutbar. Ändern sie Aufwand oder Termine, vereinbaren die Parteien die Anpassung vorher in Textform.
  3. Bei höherer Gewalt und anderen von justSelling nicht zu vertretenden Störungen verschieben sich Termine um die Dauer der Störung und eine angemessene Anlaufzeit.

§ 5 Abnahme (nur Werkleistungen)

  1. justSelling zeigt die Fertigstellung an. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme in Textform, gegebenenfalls unter Angabe von Mängeln.
  2. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
  3. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Sie gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt, etwa den Konfigurator im Live-Shop veröffentlicht, ohne wesentliche Mängel zu rügen.
  4. Teilabnahmen für in sich abgeschlossene Teilleistungen sind möglich.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung, als Festpreis oder nach Aufwand zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Bei Abrechnung nach Aufwand rechnet justSelling monatlich mit Tätigkeitsnachweis ab. Bei Festpreisen kann justSelling Abschlagszahlungen nach § 632a BGB entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  4. Reise- und Nebenkosten werden nur erstattet, wenn sie vereinbart sind.
  5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Mängel

  1. Bei Werkleistungen leistet justSelling bei Mängeln zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern, zurücktreten oder unter den Voraussetzungen von § 8 Schadensersatz verlangen.
  2. Keine Mängel sind Abweichungen, die auf Inhalten oder Vorgaben des Kunden, auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte oder auf Fehlern in Systemen Dritter (z. B. Shopsystem, Themes, Erweiterungen) beruhen, die justSelling nicht zu vertreten hat.
  3. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und arglistigem Verschweigen eines Mangels.
  4. Bei Dienstleistungen gilt die gesetzliche Regelung.

§ 8 Haftung

  1. justSelling haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Auftragssumme. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Für Datenverlust haftet justSelling nur, soweit der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 3 Abs. 3) nicht entstanden wäre.

§ 9 Rechte an Arbeitsergebnissen

  1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konfigurator-Inhalte, Konzepte, individuelle Skripte) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht für seine eigenen Zwecke. Ein ausschließliches Recht muss gesondert vereinbart werden.
  2. Rechte an configento.app, an Plugins, Bibliotheken und allgemein verwendbaren Komponenten von justSelling bleiben bei justSelling. Ihre Nutzung richtet sich nach den Nutzungsbedingungen configento.app.
  3. justSelling darf allgemeines Know-how aus dem Projekt weiter nutzen und den Kunden als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht widerspricht.

§ 10 Kündigung

  1. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung (§ 648 BGB), kann justSelling die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Es wird vermutet, dass justSelling 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zusteht. Beide Parteien können einen anderen Betrag nachweisen.
  2. Dienstverträge mit laufender Vergütung können beide Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Vertraulichkeit, Datenschutz, Subunternehmer

  1. Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende.
  2. Verarbeitet justSelling bei der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Für Leistungen an configento.app gilt die dort vereinbarte AVV.
  3. justSelling darf Subunternehmer einsetzen und bleibt dem Kunden gegenüber verantwortlich.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wesel, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Sitz in Deutschland hat.
  3. Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
  5. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt dann die gesetzliche Regelung.
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